Welchen Bootsführerschein brauche ich?
- Christian Keßler
- 11. Okt. 2023
- 12 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Feb.
SBF, SKS, SHS, SSS, UBI, SRC & LRC. Auf dem ersten Blick unverständliche Abkürzungen zu amtlichen Bootsführerscheinen und Befähigungsnachweisen im Sportbootbereich. Was für was steht und welcher Bootsführerschein für Dich in Frage kommt, klären wir hier auf.

Die Vielfalt an Bootsführerscheinen und weiterführenden Befähigungsnachweisen ist groß. Die wesentlichen ggBootsführerscheine in Deutschland sind der Sportbootführerschein Binnen und der Sportbootführerschein See. Zu den amtlichen Bootsführerscheinen für das jeweilige Fahrwasser zählen noch das Bodenseeschifferpatent und das Hochrheinpatent. Ansonsten sind alle weiteren Scheine amtlich anerkannte Befähigungsnachweise, bzw. ergänzende Führerscheine und zusätzliche Zertifikate.
Zu Beginn Deiner Überlegung welcher Bootsführerschein für Dich der Richtige ist, solltest Du Dir immer diese zwei Fragen stellen:
Wo möchte ich Boot fahren? (Meer oder Binnengewässer)
Welches Boot möchte ich fahren? (Motorboot oder Segelboot)
Übersicht
Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen)

Der Sportbootführerschein Binnen ist genau der richtige Schein für Dich, wenn du innerhalb eines Landes, bspw. Flüsse, Seen oder Kanäle befahren möchtest. Also auf sog. Bundeswasserstraßen. Grundsätzlich greift die Führerscheinpflicht erst ab bestimmten Voraussetzungen, wie Motorisierung, Bootslänge oder Segelfläche. Hier stellt sich auch schon die Frage nach dem Antrieb des Bootes, denn den Sportbootführerschein Binnen kannst Du sowohl unter Motor als auch unter Segel erwerben. Um den SBF-Binnen unter Motor zu erlangen, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein, wohingegen das Mindestalter für den SBF-Binnen unter Segel bei 14 Jahren liegt.
Unter Motor
Sobald Du ein Sportboot mit mehr als 15 PS oder 11,03 kW führen möchtest greift die Führerscheinpflicht. Hierfür benötigst du den SBF-Binnen unter Motor. Dieser berechtigt zum Führen von Booten von bis zu 20 Meter (gemessen ohne Ruder und Bugspriet). Seit dem 01.01.2023 sind Sportboote, die mit einem Elektromotor angetrieben werden bereits ab einer Leistung von 7,5 kW führerscheinpflichtig. Dies entspricht ca. 10,2 PS eines Verbrennungsmotors. Dies liegt daran, dass ein Elektromotor gegenüber einem Verbrennungsmotor über höhere Beschleunigungswerte verfügt.
Ausnahmen gibt es aber auch hier zu beachten:
Bodensee: bis zu 6 PS führerscheinfrei - darüber hinaus benötigst Du das Bodenseeschifferpatent unter Motor (Kat. A)
Landesgewässer (hier ist das jeweilige Bundesland zuständig; auf manchen Landesgewässern greift die Führerscheinpflicht bereits ab einer Motorleistung von 5 PS. Erkundige Dich hierzu beim jeweils zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt)
Unter Segel
Grundsätzlich gilt, dass Segelboote auf den meisten deutschen Binnengewässern ohne Bootsführerschein geführt werden dürfen. Dennoch verlangen viele Bootsverleiher mindestens den SBF-Binnen unter Segel.
Vorgeschrieben ist der er SBF-Binnen unter Segel für Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche ab 6 m² auf den Berliner Innengewässern und auf den im Land Brandenburg gelegenen Teilen der Unteren Havel-Wasserstraße von der Nordspitze der Pfaueninsel bis km 16,4 sowie auf der Havel-Oder-Wasserstraße von km 6,4 bis km 10,2 einschließlich dem Nieder Neuendorfer See.
Zum Führen eines Segelbootes mit mehr als 12 m² auf dem Bodensee reicht der SBF-Binnen unter Segel jedoch nicht mehr aus. Hierzu benötigst Du das Bodenseeschifferpatent unter Segel (Kat. D).
Sportbootführerschein See (SBF-See)

Der Sportbootführerschein See. Mit ihm erlebst Du traumhafte Buchten und kannst Dein eigener Skipper auf dem Meer werden. Er ist der Bootsführerschein, der Dich raus vor die Küste und auf Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der 3-Seemeilen-Zone bringt. Außerhalb der 3-Seemeilen-Zone gilt keine Führerscheinpflicht mehr. So könntest Du theoretisch einmal über den großen Teich. Empfehlen würden wir Dir dafür allerdings weiterführende Scheine, wie zum Beispiel den Sportküstenschifferschein (SKS).
Während Du mit einem Segelboot ohne zusätzlichem Motor, bzw. bis maximal 15 PS auch ohne Bootsführerschein die Leinen los machen kannst, benötigst Du den SBF-See, sobald Dein Boot über eine Antriebsleistung von mehr als 15 PS oder 11,03 kW verfügt. Seit dem 01.01.2023 sind Sportboote, die mit einem Elektromotor angetrieben werden bereits ab einer Leistung von 7,5 kW führerscheinpflichtig. Dies entspricht ca. 10,2 PS eines Verbrennungsmotors. Dies liegt daran, dass ein Elektromotor gegenüber einem Verbrennungsmotor über höhere Beschleunigungswerte verfügt. Die Länge des Bootes spielt für den SBF-See keine Rolle. Um den SBF-See zu erlangen, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein.
Bodenseeschifferpatent

Der Bodensee bietet ein ganz besonderes Ambiente. Neben schönen Städten liegen hier auch die Landesgrenzen von Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dies ist aber unter anderem auch der Grund, weswegen Du ihn nicht ohne Weiteres befahren darfst. Zwar gilt der Bodensee als größtes Binnengewässer, dennoch reicht der SBF-Binnen hier nicht aus. Um hier mit einem Sportboot mit mehr als 6 PS oder 4,4 kW Motorleistung zu fahren benötigst du das Bodenseeschifferpatent unter Motor (Kategorie A). Zum Führen von Sportbooten unter Segel mit einer Segelfläche von mehr als 12 m² das Bodenseeschifferpatent unter Segel (Kategorie D). Um das Bodenseeschifferpatent unter Motor zu erlangen, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein und 14 Jahre für das Bodenseeschifferpatent unter Segel.
Insofern Du bereits den SBF-Binnen, SBF-See oder den SKS besitzt und den Bodensee nur während deinem Urlaub befahren möchtest, kannst du auch auf das Ferienpatent zurückgreifen.
Das Ferienpatent für den Bodensee
Der Bodensee lädt zweifelsohne zu schönen Urlauben ein. Auch wenn Du bereits einen Sportbootführerschein oder den Sportküstenschifferschein besitzt, benötigst du ein Patent zum Befahren des Bodensees ab einer Motorleistung von mehr als 6 PS oder einer Segelfläche von mehr als 12 m². Für all diejenigen, die nicht zusätzlich das jeweilige Bodenseeschifferpatent machen wollen, gibt es aber eine Lösung - das sogenannte Ferienpatent.
Dies kannst Du Dir als SBF- oder SKS-Besitzer durch ein Schifffahrtsamt am Bodensee ausstellen lassen. Das Ferienpatent ist für maximal einen Monat (30 Tage) innerhalb eines Jahres gültig.
Beantragen kannst Du das Ferienpatent bei einer der drei für den Bodensee zuständigen Schifffahrtsämter:
Hochrheinpatent
Für das Befahren auf dem Rheinabschnitt zwischen Stein am Rhein (vom ersten Fahrwasserzeichen unterhalb der Straßenbrücke) bis zur Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen ist ein besonderer Führerschein erforderlich. Das Hochrheinpatent ist notwendig, da für den ca. 19 km langen Teilabschnitt des Rheins aufgrund von einigen Untiefen besondere Streckenkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Das deutsche Hochrheinpatent erfordert sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung, die am selben Tag abgelegt werden. Wichtig dabei ist, dass der theoretische Teil für das Hochrheinpatent nicht mit der Theorieprüfung für das Bodenseeschifferpatent kombiniert werden kann.
Die Anmeldung zur Hochrheinprüfung erfolgt ausschließlich schriftlich beim Schifffahrtsamt Bodenseekreis. Beachte aber, dass es zwei verschiedene Arten des Hochrheinpatentes gibt. Das deutsche Hochrheinpatent darf nicht mit dem schweizerischen verwechselt werden, welches nur auf folgendem Streckenabschnitt gültig ist: von der mittleren Rheinbrücke in Basel bei Rheinkilometer 166,64 bis zur Straßenbrücke in Rheinfelden bei Rheinkilometer 149,22.
Sportschifferzeugnis
Du hast Großes vor und möchtest auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Boot führen, das zwischen 20 und 25 Meter lang ist? Dann benötigst Du das Sportschifferzeugnis. Es ist ein international gültiges Binnenschifferpatent und ist auch im Ausland als äquivalentes Patent im Binnenbereich anerkannt. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf nicht streckenkundepflichtige Binnenwasserstraßen. Ein Streckenkundenachweis (zusätzliche Prüfung) ist erforderlich für Fahrten auf der Elbe von Schönau bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens, der Oberweser, der Donau von Vilshofen bis Straubing, der Unteren Havel-Wasserstraße von Plaue bis Havelberg, der Oder von Ratzdorf bis Widuchowa und der Saale von der Mündung in die Elbe bis Bernburg.
Für den Rhein gilt das Sportschifferzeugnis jedoch nicht. Hierzu benötigst Du das sog. Sportpatent.
Um das Sportschifferzeugnis zu erwerben musst Du mindestens 18 Jahre alt und im Besitz des Sportbootführerschein Binnen sein. Zuständig für die Erteilung des Patentes sind die Wasser- und Schifffahrtsämter. Das Sportschifferzeugnis ist nur bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres unbegrenzt gültig. Bis zum 65. Lebensjahr muss die Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre wiederholt werden, ab dem 65. Lebensjahr jährlich.
Sportpatent
Du möchtest den Rhein befahren und das mit einem Boot, welches zwischen 20 und 25 Meter lang ist? Dann benötigst Du das Sportpatent. Ähnlich wie das Sportschifferzeugnis ist das Sportpatent ein international gültiges Binnenschifferpatent und auch im Ausland als äquivalentes Patent im Binnenbereich anerkannt. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den Rhein und alle nicht streckenkundepflichtigen Binnenwasserstraßen. Sprich das Sportschifferzeugnis ist im Sportpatent inbegriffen. Es wäre also eine Überlegung wert das Sportpatent zu erwerben, wenn Du ohnehin schon vor hast ein größeres Boot auf Binnengewässern zu führen. Neben den Voraussetzungen, dass Du mindestens 18 Jahre alt und im Besitz des Sportbootführerschein Binnen sein musst, gelten noch weitere spezifische Voraussetzungen. Es muss nachgewiesen werden, dass Du bereits Streckenkenntnisse auf dem Rhein besitzt. Entweder muss der Rhein innerhalb der letzten 10 Jahre 16 mal befahren worden sein, davon in den letzten 3 Jahren dreimal in jede Richtung. Alternativ können diese Streckenkenntnisse auch im Rahmen einer sachgerechten Prüfung anhand des Schifffahrtsbuches (erhältlich bei den Wasser- und Schifffahrtsämter) nachgewiesen werden. In diesem Fall ist es notwendig, innerhalb des letzten Jahres vor Antrag zur Prüfung viermal auf dem Rhein in beide Richtungen unterwegs gewesen zu sein. Zuständig für die Erteilung der Patente sind die Wasser- und Schifffahrtsämter. Prüfungen finden in Duisburg, Mainz und Würzburg statt. Ebenfalls wie das Sportschifferzeugnis ist das Sportpatent nur bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres unbegrenzt gültig. Bis zum 65. Lebensjahr muss die Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre wiederholt werden, ab dem 65. Lebensjahr jährlich.
Sportküstenschifferschein (SKS)

Das erste Segelabenteuer steht vor der Tür! Klar, auf einen Segeltörn kannst Du auch mit dem Sportbootführerschein See oder gar ohne einen Bootsführerschein, was nicht sonderlich empfehlenswert ist, aber es geht. Der SKS ist aber oft der nächste Schritt nach dem Sportbootführerschein See, denn erst diese Kombination vermittelt die notwendigen Segelkenntnisse und weiterführende Kenntnisse in Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Navigation, Gezeiten- und Wetterkunde. Zudem erlaubt er Dir das gewerbsmäßige Führen von Booten und Yachten innerhalb der 12-Seemeilen-Zone in allen Küstengewässern. Sprich Du kannst also innerhalb dieser Zone gewerblich als Skipper tätig werden, Segeltörns begleiten und Yachtüberführungen anbieten. Der SKS ist häufig der nächst logische Schritt in Richtung eines Segeltörns auf hoher See.
Im Gegensatz zum Sportbootführerschein See, der amtlich vorgeschrieben ist, ist der Sportküstenschifferschein ein ergänzender Führerschein. Genauso wie der Sportseeschifferschein und der Sporthochseeschifferschein ist er zwar amtlich anerkannt, aber nicht vorgeschrieben, solange Du ihn nicht gewerbsmäßig nutzen möchtest. Auch wenn Du keine Gewerbstätigkeit mit einer Segelyacht planst, kann der SKS dennoch Sinn machen, denn er wird von einigen Charterunternehmen im internationalen Raum als Befähigungsnachweis gefordert, da Du mit dem SKS ein fundierteres Wissen und vor allem Praxiserfahrung vorweisen kannst.
Wenn Du Dich also für den Sportküstenschifferschein interessierst, dann gelten folgende Voraussetzungen:
Mindestalter von 16 Jahren
Besitz des Sportbootführerschein See
Nachweis von 300 gefahrenen Seemeilen in Küstengewässern
Die Prüfung für den SKS basiert in vielen Punkten auf den Themen des SBF-See. Allerdings tauchst Du hier etwas tiefer in die Materie ein. Insbesondere bei den Themen Navigation, Wetter- und Gezeitenkunde sowie Segelkenntnisse.
Den Nachweis über die Seemeilen erhältst Du in der Regel über Deine ausbildende Sportbootschule im Rahmen eines Ausbildungstörns. Ansonsten kannst Du auch einen Segeltörn buchen und Dir die gefahrenen Seemeilen anrechnen lassen. Sprich hierzu mit dem jeweiligen Veranstalter.
Sportseeschifferschein (SSS)
Der Sportseeschifferschein ist, ähnlich wie der Sportküstenschifferschein, ein amtlich anerkannter, aber nicht vorgeschriebener Führerschein. Dennoch benötigst Du ihn für das gewerbsmäßige Führen von Booten und Yachten innerhalb der 30-Seemeilen-Zone in küstennahen Seegewässern und auf der Nordsee, Ostsee, dem Mittelmeer, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See sowie dem Schwarzen Meer. Innerhalb dieser Gebiete kannst Du also gewerblich als Skipper tätig werden, Segeltörns begleiten und Yachtüberführungen mit einer maximal 12-Personen-Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 Meter Rumpflänge und mehr als 25-Personen-Besatzung in küstennaher Fahrt (bis 12 Seemeilen Küstenabstand) anbieten.
Für den Erwerb des Sportseeschifferscheines gelten folgende Voraussetzungen:
Mindestalter von 16 Jahren
mindestens im Besitz des Sportbootführerschein See
Nachweis von 1.000 gefahrenen Seemeilen nach Erwerb des SBF-See mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße als Wachführer oder dessen Vertreter (davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung) oder 700 Seemeilen nach Erwerb des SKS auf Yachten im Seebereich
Die Prüfungen für den SSS sind bereits um einiges umfangreicher und anspruchsvoller als die für den SKS. Das theoretische Wissen wird, für jedes Fach einzeln, mit einem freitextlich zu beantwortenden Fragebogen geprüft. Für den Fall, dass der Bewerber nur zwischen 55 und 65 Prozent der Fragen richtig beantwortet, muss er in den betroffenen Fächern je eine mündliche Zusatzprüfung ablegen. Die Prüfungsfragen werden nicht veröffentlicht.
Da die Prüfungen sehr umfangreich und die Vorbereitung entsprechend zeitaufwändig sind, können die Prüfungen in den vier Fächern an bis zu vier Terminen abgelegt werden.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Mit dem Sporthochseeschifferschein hast Du den höchsten und anspruchsvollsten Führerschein im Sportbootbereich. Er erlaubt Dir nun das gewerbsmäßige Führen von Booten und Yachten auf weltweiter Fahrt mit einer maximal 12-Personen-Besatzung. Der Zusatzeintrag Traditionsschiffer berechtigt Dich zusätzlich zum Führen von Traditionsschiffen mit einer Länge über 25 und unter 55 Metern auf weltweiter Fahrt. Die Besatzung darf hierbei sogar 25 Personen übersteigen. Es gibt auch den Eintrag in den SHS speziell für Maschinisten. Im Falle einer nicht gewerblichen Nutzung ist der Schein, genau so wie der Sportküstenschifferschein oder der Sportseeschifferschein, freiwillig.
Für den Erwerb des Sporthochseeschifferscheines gelten folgende Voraussetzungen:
Mindestalter von 18 Jahren
Besitz des Sportseeschifferscheines (SSS)
Nachweis von 1.000 gefahrenen Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheines SSS als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht). Die Prüfung darf bereits bei Nachweis von 500 Seemeilen abgelegt werden, die Scheinausstellung erfolgt dann bei Nachweis der noch fehlenden Meilen.
Wie schon angesprochen ist der SHS die anspruchsvollste Ausbildung im Sportbootbereich und das zeigt sich spätestens in der Prüfung. Hier erwarten Dich in der Theorie unter anderem Fragen zur astronomischen Navigation, internationales Schifffahrtsrecht und spezifische Wetterkunde. Zudem muss der Umgang mit einem Sextanten unter Beweis gestellt werden. Hier erwartet Dich zusätzlich noch ein mündliche Prüfung, bei der die Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten) geprüft wird.
UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)
Mit dem UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (kurz: UBI) erhältst Du die Berechtigung, UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt zu nutzen. Das UBI ist nicht zwangsläufig vorgeschrieben, aber sobald ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord hat, muss mindestens eine Person anwesend sein, die im Besitz des UBI ist und somit befugt ist, die UKW-Funkanlage zu betreiben oder eine andere Person dabei zu überwachen. Der Geltungsbereich des UBIs erstreckt sich dabei auf alle Seen, Flüsse und Kanäle in Deutschland (Zonen 3 und 4). Auch international ist er anerkannt und gültig.
Die Mündungsbereiche der Flüsse zur Nord- und Ostsee (Zonen 1 und 2) fallen nicht mehr unter den Binnenschifffahrtsfunk. Innerhalb dieser Zone kann das UBI jedoch für die Teilnahme am Seefunkdienst verwendet werden. Jenseits dieser Mündungszonen ist für den Betrieb eines UKW-Funkgeräts auf dem Meer stattdessen das Short Range Certificate (SRC) erforderlich.
Um die Prüfung abzulegen und das UBI zu erwerben ist kein Sportbootführerschein notwendig. Die Voraussetzung ist lediglich ein Mindestalter von 15 Jahren.
Radarpatent
Das Radarpatent ist die Voraussetzung für das Führen von Booten mit Radargeräten auf Binnengewässern. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn das Schiff bei verminderter Sicht, also unsichtigem Wetter (etwa bei Nebel) oder aber im Dunkeln gefahren werden soll. Für die Radarführung auf Binnengewässern ist es notwendig, dass ein Flussradar verbaut ist. Zudem wird der Besitz das Sprechfunkzeugnis UBI und ein Sportbootführerschein Binnen, Sportschifferzeugnis oder Sportpatent vorausgesetzt. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Wie in den meisten Prüfungen wirst Du auch hier mit einem theoretischen und praktischen Teil konfrontiert. Bei der praktischen Prüfung wird ein Teil des Steuerhauses so abgedunkelt, dass die Sicht nach Außen verhindert wird. Im Laufe der Prüfung musst Du als Prüfling laut und deutlich Kommandos an den Rudergänger geben (in der Regel der Prüfer), das Radarbild deuten, Schallsignale und Funksprüche ansagen sowie vorgegebene Manöver durchführen.
Das Radarpatent machst also dann Sinn, wenn Du vor hast auch bei Nacht oder bei verminderter Sicht zu fahren. Da das meist nicht der Fall ist, gibt es im Vergleich zum SBF-Binnen nur wenige, die das Radarpatent zusätzlich erwerben.
Short Range Certificate (SRC)
Der erste Bootsurlaub am Meer! Wenn Du jetzt eine Motor- oder Segelyacht buchen möchtest, ist diese bei den meisten Charterunternehmen oftmals mit einem Funkgerät ausgestattet. Und hier gilt ähnlich wie beim UBI - sobald ein Boot mit einem Funkgerät ausgestattet ist, wird der Funkschein für das jeweilige Funkgerät, bzw. Fahrgebiet benötigt. Das SRC ist also das richtige Funkzeugnis für Dich, wenn Du beabsichtigst eine Motor- oder Segelyacht an der Küste oder auf dem Meer (weltweit) zu führen, die über ein UKW-Funkgerät verfügt.
Das SRC gilt als beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis. Damit kannst Du am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System - GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen. Da die UKW-Funkwellen nicht bis auf die hohe See reichen, kannst Du mit Hilfe des LRC (Long Range Certificate) auch Grenz-Kurzwellen-Anlagen und Satellitenanlagen bedienen.
In die Überlegung welchen Funkschein Du benötigst, solltest Du also auch mit einbeziehen, in welchem Gewässer Du unterwegs sein möchtest. Für küstennahe Seegewässer und UKW-Funkgeräte reicht Dir aber das SRC aus.
Ein Sportbootführerschein wird hier nicht vorausgesetzt. Lediglich das Mindestalter von 15 Jahren.
Long Range Certificate (LRC)
Es soll weg von der Küste und raus auf die hohe See? Deine oder die Charteryacht ist mit einem Funkgerät ausgestattet? Dann ist das LRC der richtige Schein für Dich. Anders als der SRC, welches nur den Funkverkehr über UKW ermöglicht, schließt das LRC auch Grenz-Kurzwelle und Satellitenfunk mit ein.
Das Mindestalter für das LRC liegt bei 18 Jahren. Die Prüfung für das LRC ist ebenfalls in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt und schließt die Prüfungsfragen aus dem SRC mit ein.
Sobald eine Funkanlage an Bord eines Schiffes vorhanden ist, muss diese per Gesetz im Dienste der Sicherheit der Seeschifffahrt benutzt werden. Abhängig davon, welche Art von Funkanlage im Boot verbaut ist, ist also das Short Range Certificate (SRC) oder das Long Range Certificate (LRC) vorgeschrieben.
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
"Kleiner Pyroschein" oder "Knallschein" so wird der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel, kurz: FKN, umgangssprachlich auch genannt. Wenn Du nun eine Yacht charterst, die Seenotsignalmittel der Kategorie T2 an Bord hat (die meisten Seenotsignalmittel fallen unter diese Kategorie) oder Dein eigenes Boot damit ausstatten möchtest, dann benötigst Du oder eines Deiner Crew Mitglieder den FKN.
Während der Ausbildung lernst Du den sicheren Umgang mit den jeweiligen Seenotsignalmitteln und musst diese dann nicht nur in der Theorieprüfung, sondern auch in der praktischen Prüfung unter Beweis stellen.
Je nach dem bei welchem Prüfungsausschuss Du Dich anmeldest oder mit welchem der beiden die jeweilige Bootsfahrschule zusammenarbeitet, gibt es Unterschiede in den Fragebögen zur theoretischen Prüfung. Einzelne Fragen des Deutschen Motoryachtverbandes unterscheiden sich also zu denen des Deutschen Segler-Verbandes. Da Du sicher nicht mit beiden Fragebögen lernen wirst, wird Dich das zwar nicht beeinflussen, ist aber gut zu wissen.
Um die Prüfung ablegen zu können, gilt hier das Mindestalter von 16 Jahren und der Besitz eines Bootsführerscheines, bzw. Befähigungsnachweises zum Führen von Sportbooten.
Sind Seenotsignalmittel an Bord und Du besitzt kein FKN, dann kann das Bußgelder von bis zu maximal 50.000 EUR mit sich führen.
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
Der wesentliche Unterschied zwischen dem FKN und dem SKN (Sachkundenachweis) liegt darin, dass Dir der SKN zusätzlich das Benutzen einer Signalpistole (Kaliber 4) erlaubt. Umgangssprachlich wird der SKN dann als "großer Pyroschein" bezeichnet.
Auch für den SKN ist es notwendig eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Es gibt jedoch wenige Bootsfahrschulen, die die Ausbildung für den SKN anbieten. Die Voraussetzung hierzu ist lediglich das Mindestalter von 18 Jahren. Einen Bootsführerschein oder Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten benötigst Du dabei nicht.
Zu beachten ist jedoch, dass der SKN nicht alleine ausreicht, um eine Signalpistole zu erwerben oder zu besitzen. Hierzu benötigst Du zusätzlich eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionsberechtigung. Um diese zu erhalten ist der SKN und ein auf Deinen Namen laufendes seegehendes Schiff eine Voraussetzung. Denn so kannst Du den Bedarf für eine Waffenbesitzkarte nachweisen.
Folgt uns, teilt gerne Eure Bootsgeschichten und seid dabei, wenn fahrboot.de wächst und gedeiht! #fahrboot 🌊⚓️
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